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1. Vergleich der Parlamentsparteien zum ECHTE-Demokratie-Volksbegehren
am 22.1.2024 im Verfassungsausschuß des Parlaments:
Stellungnahme Mag. Robert Marschall für den Verfassungsauschußbericht.
Die Minutenangaben bei den Videos beziehen sich auf das Parlamentsvideo
=> https://www.parlament.gv.at/aktuelles/mediathek/XXVII/VER/202
Die Fotos sind Screenshots aus dem Video (c) Parlament, Mediathek
* Mag. Robert Marschall, Bevollmächtigter des ECHTE-Demokratie
- Volksbegehrens
(Video:
ab 1:20 min)
Mag.
Robert Marschall – in weiterer Folge RM - stellt das ECHTE-Demokratie –
Volksbegehren vor.
Er stellt zu Beginn die Frage, wer von den anwesenden (ca. 40) Abgeordneten
das ECHTE-Demokratie – Volksbegehren durchgelesen haben.
Antwort: 2, nämlich Wolfgang Gerstl (ÖVP) und Frau Dr. Fürst
(FPÖ).
Nur 2 Abgeordnete haben sich dieses Volksbegehren durchgelesen. Nur
das man einmal sieht, wie die Wertschätzung der Repräsentanten
(Anm.: der Demokratie für das ECHTE-Demokratie-Volksbegehren) ist.
* Dr. Albert Posch (Bundeskanzleramt Verfassungsdienst, ÖVP,
ehemaliger Kabinettchef von Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP)
unter Kurz I):
(Video:
ab 11:24 min)
Dr.
Posch erklärt gut den IST-Zustand des aktuellen Systems.
(RM: Den IST-Zustand wollen wir vom Volksbegehren aber ändern.
Das ist ja der Sinn von Volksbegehren.)
Dr. Posch sieht durch die Forderungen des Volksbegehrens eine Änderung
des demokratischen Prinzips, wodurch eine Volksabstimmung notwendig wäre.
Der Nationalrat müßte ein solches Gesetz beschließen.
Kein einziger Vorschlag der 122 Punkte des Volksbegehrens hält
Dr. Posch für umsetzungswürdig. Er sieht nur Probleme.
Von welcher Partei Dr. Posch ist, wurde im Verfassungsauschuß
verschwiegen.
* Dr. Wolfgang Steiner (Amt der Landesregierung OÖ, ÖVP-nahe)
(Video:
ab 18:53 min)
Dr.
Steiner beschränkte sich auf die Punkte, die die Länder betreffen
könnten.
Direktdemokratische Instrumente eigenen sich eher für Landes-
und kommunaler Ebene. Am 19. Nov. 1921 gab es im Nationalrat eine Entschließung
zu einem Länderdialog zur Direkten Demokratie.
Eine Weiterentwicklung direktdemokratischer Elemente und auch weitere
Anregungen des Volksbegehrens stößt sehr bald an die Grenzen
der Gesamtänderung der Bundesverfassung und wäre daher volksabstimmungspflichtig.
Er geht dann auf die „Bürgerräte“ ein, die aber vom Echte-Demokratie-Volksbegehren
gar nicht vorgeschlagen wurden, denn eigentlich sollten die Nationalräte
„Bürgerräte“ sein, sind sie aber nicht.
Dr. Steiner will eine Verlängerung der Legislaturperiode auf 6
Jahre, statt einer Verkürzung auf 2 Jahre!
(RM: Das wäre weniger Kontrolle durch die Wähler, anstatt
mehr Kontrolle, somit aus demokratischer Sicht kontraproduktiv.)
Kein einziger Vorschlag der 122 Punkte des Volksbegehrens hält
Dr. Steiner für umsetzungswürdig. Er sieht nur Probleme.
Von welcher Partei Dr. Steiner ist, wurde im Verfassungsausschuß
verschwiegen.
* Dr. Tamara Ehs (Politikwissenschafterin und Demokratieberaterin)
(Video:
ab 27:25 min)
Frau
Dr. Ehs bezieht aus politikwissenschaftlicher Sicht Stellung zum Echten-Demokratie-Volksbegehren.
Aus dem Volksbegehren versammelt viel Unzufriedenheit, aus der dann
die Sorge der Demokratie entspringt. Ein großer Teil des Unmuts hat
sich in der Corona-Krise angesammelt, auf die das Volksbegehren immer wieder
Bezug nimmt. Frau Dr. Ehs versteht zwar den Unmut – der im Volksbegehren
geäußert wird – die Wortwahl und das Demokratieverständnis
bereite ihr aber Sorgen. Sie meint, das Volksbegehren bringe das Volk gegen
die Eliten, gegen die Höchstgerichte oder die EU auf und sieht nicht,
dass die Eliten, Höchstgerichte und EU gegen das Volk agieren.
Für Frau Dr. Ehs stehe das Volksbegehren
mit seinen 122 Punkten auf einem „verkürzten Demokratieverständnis“,
das einer „Fiktion von Volkswillen anhängt“. In einem Staat mit mehreren
Millionen Einwohnern gäbe es laut Frau Dr. Ehs „keinen Volkswillen,
der sich unabhängig von einem Organwillen des Parlaments bilden könnte“.
Sie will Koalitionen nicht als Kartelle verbieten,
weil laut Frau Ehs dann keine Diskussion und Kompromisssuche mehr erfolge,
wobei genau das Gegenteil aus unserer Sicht zutrifft, denn die Kartelle
unterbinden die Diskussion und die Kompromisssuche.
Artikel 1 der Bundesverfassung mit „… Ihr
Recht geht vom Volk aus“ sieht Tamarah Ehs als klare Bestätigung „einer
repräsentativen Demokratie“ und nicht der Direkten Demokratie.
(RM: Das ist insoferne interessant, damit man erkennt, wie verkehrt
die Frau „Demokratieberaterin“ hier argumentiert.)
Dr. Ehs fand aber doch noch einen konstruktiven
Vorschlag in dem Volksbegehren:
Den Punkt 1.5.7 „digitale Sammlung von Unterstützungserklärungen“
könnte man in einem Superwahljahr gleich aufgreifen. Der Gang auf´s
Amt ist immer noch notwendig und gerade in Landgemeinden – wo jeder jeden
kennt – gäbe man so ein Vorwahlbekenntnis nicht so gerne ab. 2019
waren sich schon alle Parteien einig, nur geschehen ist bislang nichts.
Das passive Wahlrecht werde dadurch unverhältnismäßig eingeschränkt.
Neue, kleine Parteien erfahren dadurch eine Sperrklausel, die unbegründet
sei. Sie empfiehlt, dass bis zur Nationalratswahl zu ändern.
Dr. Ehs will, dass Wahlbeisitzer von Parteien
weiterhin Wahlkommissionen angehören dürfen,
(RM: … obwohl diese klarerweise parteipolitisch befangen sind.)
Sie sieht keine Notwendigkeit, von unbefangenen Verfassungsrichtern
beim Verfassungsgerichtshof. Das wäre für das Kontrollorgan ausreichend.
Frau Dr. Ehs macht zum Schluß noch ganz
andere Vorschläge – z.B. Bürgerkomitees / Bürgerräte
-, als es das Volksbegehren vorgeschlagen hat.
Die Parteienvertreter:
Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP):
(Video:
ab 37:39 min)
Mag.
Gerstl möchte sich ausdrücklich bei den „Experten“ bedanken,
weil sie genau gezeigt haben, wie verfassungskonform „unsere“ (sic!) Regelungen
sind und wie sehr wir in einem Rechtsstaat leben, auf den wir uns auch
alle verlassen können. (RM: Das hat Mag. Gerstl wirklich gesagt, ganz
ohne Ironie.)
Mag. Gerstl meinte weiters, dass in der kommenden Eintragungswoche
von 11. – 18. März 2024 nur Volksbegehren von Mag. Robert Marschall
eingebracht werden.
(RM: Naja, in dieser Eintragungswoche für Volksbegehren gibt es
tatsächlich 14 Volksbegehren, aber nur 4 davon sind von Mag. Marschall.
Siehe => https://www.bmi.gv.at/411/ )
Gerstl fragt dann Marschall, warum er hier sitze und nicht die 100.000
anderen Menschen, die auch dieses Volksbegehren …
(RM: Nehme gerne eine große Anzahl von Unterstützern ins
Parlament mit, am besten gleich im Anschluß einer Demo. Bitte um
Ankündigung des Termins zumindest 2 Wochen vorher und nicht erst 3
Tage vorher, wie es hier beim gegenständlichen Verfassungsauschuß
der Fall war.)
Ansonsten gäbe es viele Punkte, die durchaus diskussionswert und
wichtig sind, meint Gerstl. Gerstl „selbst war (sic!) auch einmal ein starker
Vertreter für Direkte Demokratie“. Er wolle in Krisenzeiten aber auch
rasch entscheiden - (Hinweis: also über das Volk drüber fahren.)
(RM: Dabei ist es eigentlich dem Volk ziemlich egal, ob es nun rasch
oder langsam von der Politik überfahren wird. Das Volk will mit-entscheiden
und nicht von ihren Repräsentanten mittels Parlament überfahren
werden!!!)
Mag. Selma Yildirim (SPÖ):
(Video:
ab 40:35 min)
Sie
bedankt sich nur bei den „Expertinnen und Experten“.
Wir leiden alle sehr unter Halbwissen, und wenn mit Halbwahrheiten
gearbeitet wird oder mit Fake-News oder mit Hasspostings.
Sie hat sich die 28 Seiten des Volksbegehrens nur punktuell angeschaut.
Z.B. auf der Seite 22 den Punkt 1.6.8. erwähnen mit der Überschrift:
„Wichtig wäre ein Sexismusverbot“. „Wir – (die SPÖ ?) – sind
absolut für ein Sexismusverbot.“
Wenn dann aber das Verbot eines Reißverschlußsystems nach
Geschlechtern auf Listenerstellungen damit gemeint sei, dann denkt sich
Yildirim als Frauenpolitikerin, das kann es wohl nicht sein. „Wir können
hier nicht ohne Quoten, ohne das Reißverschlußsystem, das dazu
zu bewegen, denn sonst hätten wir ja über 100 Jahre Zeit, mehr
Frauen in Entscheidungsgremium zu haben.“ …
(RM: Frauenquoten sind eben undemokratisch,
Frau Yildirim, da bei Frauenquoten nicht das Volk entscheidet, sondern
die Partei. Weiters besteht dabei die Frage, ob Frau Yildirim lieber vom
Volk gewählt werden möchte oder ihr Mandat nur als Quotenfrau
besetzen darf. Außerdem würden bei einer Frauenpartei aufgrund
eines Reißverschlußsystems dann 50% Männer kandidieren
müssen. Hier geht es um ECHTE-Demokratie und nicht um maximale Frauenpolitik,
liebe Frau Yildirim.
Weiters wäre bei den Frauenquoten (Sexquoten)
zu hinterfragen, ob es dann nicht LGBTQ-Quoten für Lesben, Homosexueller,
Bisesxuelle, Transgendersexuelle und Queere geben müßte. Sollte
es dann nicht auch Quoten für Christen, Moslems, Juden, Buddisten
und Leute ohne Religionsbekenntnis geben. Sollte es dann nicht auch Quoten
für Arbeiter und Arbeitslose, Angestellte, Beamte, Landwirte, Handwerker,
Dienstleister, usw. geben? Soll man Kandidatenplätze nur mehr nach
Quoten und nicht mehr nach Qualifikation und Zustimmung durch das Volk
vergeben?)
Dr. Susanne Fürst (FPÖ):
(Video:
ab 43:58 min)
Frau
Dr. Fürst bedankt sich bei den Initiatoren des Volksbegehrens, weil
„das ja doch immer mit sehr viel Mühe und Engagement verbunden
ist. Das wissen wir. Unabhängig vom Inhalt zeigt das viel Interesse
an der Politik und Engagement. Daher Danke. Es ist unglaublich fundiert
und umfangreich. Vieles am Inhalt und Ideen kann ich nur begrüßen
und deckt sich auch mit unseren Forderungen als Partei.“ Die Schere zwischen
Regierung und Bevölkerung solle nicht zu sehr aufgehen. Wenn das der
Fall ist, führe das eben zu großer Unzufriedenheit und Destabilisierung
und auch dass die Bevölkerung das Gefühl bekomme, dass drüber
gefahren werde. „Das sei eben ein Problem, wenn die Regierung nur mehr
eine Zustimmungsrate von 30% habe.“
„Unser Weg wäre der Ausbau der direktdemokratischen
Elemente, die wir ja in der Verfassung haben“, so Fürst. Sie habe
„ein Modell einer Volksinitiative zur Gesetzgebung – ausnahmsweise –
dazukommend sozusagen zum Nationalrat unter hohen Hürden, dass die
Bevölkerung auch Gesetze initiieren kann und auch die Abhaltung einer
Volksabstimmung, weil das zu mehr Zufriedenheit“ führe.
Frau Dr. Fürst kritisierte dann Frau
Dr. Ehs, die sehr schnell rechten Gruppen – der ÖVP und der FPÖ
- Demokratiefeindlichkeit und ein radikalisiertes Demokratieverständnis
vorwerfe und unterstelle. Sogar die Forderungen des Echten-Demokratie-Volksbegehren
finde Frau Dr. Ehs „demokratiegefährdend“.
Die FPÖ stellte im Anschluß an das ECHTE-Demokratie-Volksbegehren
einen Antrag auf ein Volksinitiativrecht und einen Antrag auf Veto-Volksabstimmungen.
(RM: BRAVO! Bitte noch um Bekanntgabe, wie
hoch „die hohen Hürden“ für das Volk sein sollen.)
Mag. Georg Bürstenmayr und Mag. Eva Blimlinger
(GRÜNE):
(Video:
ab 47:29 min)
Mag. Georg Bürstenmayr erkundigt sich bei der „Demokratie-Expertin“
Frau Dr. Ehs bezüglich der Bürgerräte, wo sie solche Bürgerräte
am besten eingesetzt sehe und warum.
Frau Mag. Eva Blimlinger erkundigt sich, wie
man auf kommunaler Ebene mit Direkter Demokratie verstärkt arbeiten
könne, im Vergleich zur Landes- oder Bundesebene.
(RM: Wer setzt die Bürgerräte ein?
Welche Maßnahmen wären geeignet, um die „Bürgerräte“
vor Anfütterung und Korruption zu schützen? Sind angefütterte
Bürgerräte nicht dann Lobbyisten der Großkonzerne oder
Parlamentsparteien? Warum wollen die GRÜNEN offensichtlich Bürgerräte
und keine Volksabstimmungen?)
Dr. Nikolaus Scherak (NEOS)
(Video:
ab 48:59 min)
Schaerak
stellt gleich zu Beginn fest, dass wir (NEOS?) „schon einen großen
Wert in der repräsentativen Demokratie“ sehen.
(RM: … und leider nicht in der Direkten Demokratie mittels Volksabstimmungen.)
An Herrn Marschall: „Sie haben gesagt, die Briefwahl ist nicht geheim
und nicht persönlich. Das stimmt meiner Meinung nach so nicht. Es
gibt zugegebener Maßen Probleme. Das ist eine Abwägung, die
der Gesetzgeber vorgenommen hat, der gesagt hat: Wir nehmen Probleme in
Kauf - die unbestrittener Weise da sind – um eine größere Beteiligung
zu schaffen“.
(RM: Dass es bei einer Briefwahl keine Wahlkommission
gibt, die die geheime und persönliche Stimmabgabe garantiert, das
verschweigt der NEOS-Abgeordnete Scherak aber. Tatsächlich ermöglicht
die Briefwahl sogar die Stimmabgabe in Moscheen oder an Frühstücktischen
von Familien. Nicht immer kann sich dabei der eigentlich Stimmberechtigte
frei und geheim entscheiden. Als ärgste Erscheinungs-form ermöglicht
die Briefwahl eine Weitergabe der Briefwahlunterlagen an Dritte und sogar
einen Stimmenkauf!!! Wollen Sie das, Herr Dr. Scherak von den NEOS?)
Scherak sei auch gegen eine Schuldenpolitik.
Er sei auch dafür, dass man die Parteienförderung senke.
Er sei auch für Eilverfahren beim VfGH. Die NEOS haben einen Antrag
dafür eingebracht.
Er sei auch dafür, dass man Unterstützungserklärungen
online abgeben kann.
Was Scherak nicht teile:
* Wenn eine Partei ein Reißverschlußsystem machen will,
dann sollen sie das tun. Das gehe ihm nichts an. Er glaube aber nicht,
dass man das verpflichtend haben muss.
(RM: immerhin)
* Wenn Sie Ministern unterstellen aufgrund ihrer Nicht-Zugehörigkeit
beim Bundesheer nicht fähig sind, dieses Ministerium (Anm: das Bundesministerium
für Landesverteidigung) zu führen, haltet er das für „einigermaßen
schwierig“.
(RM: Wobei Frau Verteidigungsministerin Klaudia Tanner aber klar für
den Job als Verteidigungsministerin ungeeignet ist, da sie nicht einmal
erkennt, dass das Sky-Shield-Raketensystem und die Teilnahme an EU-Miltiärbündnissen
nicht mit der immerwährenden Neutralität Österreichs vereinbar
ist und sowohl dem Staatsvertrag von Wien, 1955, und dem Neutralitätsgesetz
Artikel 1, widerspricht.
Frau Klaudia Tanner hat im Übrigen auch keinen Zivildienst geleistet.
Dafür hat sie das ÖVP-Parteibuch…).
Scherak sei weiterhin dafür,
* dass auch minderjährige Kinder mit 16 Jahren bereits wählen
können sollen;
* eine Legislaturperiode von nur 2 Jahren wäre „herausfordernd
und dann würde sehr viel weniger weiter gehen“
(Anm. RM: Klar, wenn die Legislaturperiode deutlich kürzer ist.
Dafür würde man „Koalitionen“ bzw. Kartelle mit einer Zustimmung
der Wähler von nur 30% schneller loswerden.)
Der Bevollmächtigte Mag. Robert Marschall zum Abschluß:
(Video:
ab 1:01:19 min)
„Insbesondere war sehr interessant, dass die „Experten“ – insbesondere
die männlichen Experten – keinen einzigen Punkt gefunden haben, der
von 122 Punkten ihnen umsetzenswert erschienen ist. Das muss man sich ja
einmal vorstellen: Die Verfassungsexperten finden beim ECHTE-Demokratie-Volksbegehren
keinen einzigen Punkt von 122 Punkten!!! Die Frau Dr. Ehs hat immerhin
einen Punkt gefunden, nämlich die digitale Signatur der Unterstützungserklärungen.
Das können sie gerne beschließen. Dann hätten sie wenigstens
1 Punkt von den 122 umgesetzt. Das würde ich schon ein bißchen
produktiv finden. Noch besser wäre es, sie würden sich die 122
Punkte durchlesen.“
„Wenn Sie sich den Artikel 1 der Bundesverfassung durchlesen,
da steht ja bereits drinnen: „Österreich ist eine demokratische Republik.
Ihr Recht geht vom Volk aus.“ Da brauchen wir keine Gesamtänderung
der Bundesverfassung, wenn das Volk jetzt tatsächlich Volksabstimmungen
haben möchte. Bräuchten wir nicht. Aber wenn Sie es unbedingt
darauf anlegen, dann machen wir so eine Volksabstimmung! Beschließen
Sie eine Volksabstimmung darüber, ob das Volk Volksabstimmungen initiieren
kann oder nicht. Beschließen Sie es. Sie werden vom Ergebnis überrascht
sein. Das kann ich Ihnen jetzt schon sagen.“ „Bürgerräte sind
ja ganz lieb und nett, aber die ersetzen keine Volksabstimmungen!“
„Und weil Sie Vorarlberg angesprochen haben, da hat
es eine Volksabstimmung in Ludesch – in der Gemeinde Ludesch – gegeben,
… da hat es eine Volksabstimmung gegeben und was hat der Verfassungsgerichtshof
gesagt? Nein, die Volksabstimmung ist ungültig. Das kann ja nicht
sein, dass das Volk entscheidet. Da erkenne ich dann aber schon ein bißchen
Konkurrenz zwischen „Volk“ und „Verfassungsgerichtshof“, wenn der Verfassungsgerichtshof
dem Volk – von dem das Recht ja eigentlich ausgehen soll – sagt, das darf
ja gar nicht abstimmen. Ja unglaublich. Wo sind wir denn da überhaupt?
Wir haben uns das zwischendurch eh immer
wieder gedacht: Sie haben in Wirklichkeit nicht sehr viel verstanden von
den Volksbegehren. Macht nichts. Es ist genug Zeit. Lesen Sie sich es noch
einmal durch oder erstmals durch, vielleicht haben Sie dann neue Erkenntnisse.
Wir sind auch gerne bereit mit Ihnen zu diskutieren. Bis jetzt habe ich
keine einzige Anfrage von irgendeinem Abgeordneten bekommen, der diskutieren
möchte. Und hier im Parlament bekommt man 10 Minuten (Erg. Redezeit)
für 100.000 Unterstützungserklärungen, ganz genau genommen
für 131.000. Offensichtlich ist die Bereitschaft, etwas ändern
zu wollen sehr begrenzt.
Noch einmal der Hinweis: Wenn Sie meinen,
es sei eine Gesamtänderung der Bundesverfassung, ok, wir sind sportlich
genug, fair genug, dann machen Sie so eine Volksabstimmung, wo das Volk
entscheiden kann, ob es Volksabstimmungen einleiten kann oder nicht. Dankeschön.“
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Resümee:
Es war klar, dass die Vertreter der repräsentativen Demokratie
(= Nationalrats-abgeordnete) wenig bis gar kein Verständnis für
Volksabstimmungen haben.
Dass alle Parteien aber nicht einmal ein faires Wahlrecht fordern zeigt,
wie tief die Demokratie in Österreich bereits gesunken ist. Österreich
sinkt im internationalen Demokratie-Index immer weiter ab und belegt aktuell
nur mehr Platz 20 – hinter Chile und vor Mauritius. (siehe www.laenderdaten.de/indizes/demokratieindex.aspx
)
Lieber Unterstützer des Volksbegehrens!
Nochmals vielen, vielen Dank für Ihre Unterstützung des Volksbegehrens
und dass wir das ECHTE-Demokratie – Volksbegehren ins Parlament bringen
konnten.
Mag. Robert Marschall
Bevollmächtigter des ECHTE-Demokratie – Volksbegehrens
Ende.
Was die einzelnen Parlamentsparteien unter „Demokratie“ verstehen, bleibt meist im Dunkeln. Vom Volk einleitbare Volksabstimmungen will keine einzige Parlamentspartei, meist nicht einmal Volksabstimmungen, die sie selbst einleiten könnten !!!
Grüne, 8. Juli 2001: nichts dazu
=> https://gruene.at/organisation/partei/programm/
Was früher für eine große Koalition galt, gilt nun
offenbar auch für die ÖVP-GRÜNE Koalition: „Die große
Koalition hat demgegenüber das Parlament zur bloßen Abstimmungsmaschinerie
degradiert und ihren Einfluss über Parteienproporz und extensive Anwendung
von Verfassungsmehrheiten abgesichert.“ (S.62)
Die GRÜNEN erklären nur, was nicht Teil einer Volksabstimmung
sein soll: „… kann nicht Gegenstand einer Volksabstimmung sein.
…“ (S. 63)
„… Die Grünen setzen demgegenüber auf eine verbesserte
Behandlung von Volksbegehren im Parlament. … Die lächerlich geringe
staatliche Unterstützung für Volksbegehren muss erhöht werden.
…“ (S. 63).
FPÖ, 18. Juni 2011: nichts dazu
=> https://www.fpoe.at/fileadmin/user_upload/www.fpoe.at/dokumente/2015/2011_graz_parteiprogramm_web.pdf
Spezialfrage an die FPÖ: Kann Österreich - als Mitglied der
EU - ein „freies Volk“ bzw ein „selbstbestimmtes Vaterland“ sein? Oder
ist das ein Widerspruch?
NEOS, Juli 2023: nichts dazu
https://www.neos.eu/_Resources/Persistent/4a9ae5bbc55a03146223007a5a4f937502b91865/NEOS_Leitantrag_Taten-fuer-ein-neues-Oesterreich_2023-07.pdf
Das Wort „Volksabstimmung“ kommt im NEOS-Programm kein einziges Mal
vor.
„… Direkte Demokratie fördern – mehr Mitbestimmung ab der Gemeindeebene
ermöglichen. …" (S.6) Anm.: Mitbestimmung der NEOS ab der Gemeindeebene???
„… Liberale Demokratie und die Bürger:innen schützen –
Verfassungsschutz und Polizei personell und fachlich stärken. …“
(S. 33). Anm: Was eine „liberale Demokratie“ sein soll, dass erklären
die NEOS nicht.
ÖVP, 2. Mai 2015: nichts dazu
=> https://www.dievolkspartei.at/Files/Grundsatzprogramm_dieVolkspartei.pdf
Die ÖVP bekennt sich nur zu einer „parlamentarischen Demokratie“.
Direkte Demokratie – was immer das heißen mag – soll es nur auf
lokaler Ebene geben. (S. 17)
SPÖ, Wels 2018: nichts dazu
=> https://www.spoe.at/wp-content/uploads/sites/739/2018/12/Parteiprogramm2018.pdf
(Bei der SPÖ kommt das Wort „Volksabstimmung“ nicht ein einziges
Mal vor. Die SPÖ will mit einer „sozialen Demokratie“ alle
Lebensbereiche „durchfluten“, aber ohne Volksabstimmungen. (S.14).
Die SPÖ will „die Selbstbestimmung aller Menschen“, aber ohne
Volksabstimmungen. (S.15). Die Demokratie „beruht auf der freien
Mitbestimmung aller“, wobei nicht erwähnt wird, wie diese „freie
Mitbestimmung aller“ umgesetzt werden soll. (S. 16)
Kontakt:
E-mail: info@echte-demokratie.at
Telefon: 0676 - 403 90 90
www.echte-demokratie.at / Parteien |