Echte Demokratie, Merkmale, Volksbegehren, Parteien, Kontakt
 

Parteien zur "ECHTEN Demokratie":

1. Die Stellungnahmen der Parlamentsparteien zum ECHTE-Demokratie-Volksbegehren am 22.1.2024
2. Vergleich der Parteiprogramme der Parlamentsparteien

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1. Vergleich der Parlamentsparteien zum ECHTE-Demokratie-Volksbegehren am 22.1.2024 im Verfassungsausschuß des Parlaments:

Stellungnahme Mag. Robert Marschall für den Verfassungsauschußbericht.

Die Minutenangaben bei den Videos beziehen sich auf das Parlamentsvideo
=> https://www.parlament.gv.at/aktuelles/mediathek/XXVII/VER/202
Die Fotos sind Screenshots aus dem Video (c) Parlament, Mediathek

* Mag. Robert Marschall, Bevollmächtigter des ECHTE-Demokratie - Volksbegehrens
(Video: ab 1:20 min)
Mag. Robert Marschall – in weiterer Folge RM - stellt das ECHTE-Demokratie – Volksbegehren vor.
Er stellt zu Beginn die Frage, wer von den anwesenden (ca. 40) Abgeordneten das ECHTE-Demokratie – Volksbegehren durchgelesen haben.
Antwort: 2, nämlich Wolfgang Gerstl (ÖVP) und Frau Dr. Fürst (FPÖ).
Nur 2 Abgeordnete haben sich dieses Volksbegehren durchgelesen. Nur das man einmal sieht, wie die Wertschätzung der Repräsentanten (Anm.: der Demokratie für das ECHTE-Demokratie-Volksbegehren) ist.

* Dr. Albert Posch (Bundeskanzleramt Verfassungsdienst, ÖVP, ehemaliger Kabinettchef von Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP) unter Kurz I):
(Video: ab 11:24 min)
Dr. Posch erklärt gut den IST-Zustand des aktuellen Systems.
(RM: Den IST-Zustand wollen wir vom Volksbegehren aber ändern. Das ist ja der Sinn von Volksbegehren.)
Dr. Posch sieht durch die Forderungen des Volksbegehrens eine Änderung des demokratischen Prinzips, wodurch eine Volksabstimmung notwendig wäre. Der Nationalrat müßte ein solches Gesetz beschließen.
Kein einziger Vorschlag der 122 Punkte des Volksbegehrens hält Dr. Posch für umsetzungswürdig. Er sieht nur Probleme.
Von welcher Partei Dr. Posch ist, wurde im Verfassungsauschuß verschwiegen.

* Dr. Wolfgang Steiner (Amt der Landesregierung OÖ, ÖVP-nahe)
(Video: ab 18:53 min)
Dr. Steiner beschränkte sich auf die Punkte, die die Länder betreffen könnten.
Direktdemokratische Instrumente eigenen sich eher für Landes- und kommunaler Ebene. Am 19. Nov. 1921 gab es im Nationalrat eine Entschließung zu einem Länderdialog zur Direkten Demokratie.
Eine Weiterentwicklung direktdemokratischer Elemente und auch weitere Anregungen des Volksbegehrens stößt sehr bald an die Grenzen der Gesamtänderung der Bundesverfassung und wäre daher volksabstimmungspflichtig.
Er geht dann auf die „Bürgerräte“ ein, die aber vom Echte-Demokratie-Volksbegehren gar nicht vorgeschlagen wurden, denn eigentlich sollten die Nationalräte „Bürgerräte“ sein, sind sie aber nicht.
Dr. Steiner will eine Verlängerung der Legislaturperiode auf 6 Jahre, statt einer Verkürzung auf 2 Jahre!
(RM: Das wäre weniger Kontrolle durch die Wähler, anstatt mehr Kontrolle, somit aus demokratischer Sicht kontraproduktiv.)
Kein einziger Vorschlag der 122 Punkte des Volksbegehrens hält Dr. Steiner für umsetzungswürdig. Er sieht nur Probleme.
Von welcher Partei Dr. Steiner ist, wurde im Verfassungsausschuß verschwiegen.
 

* Dr. Tamara Ehs (Politikwissenschafterin und Demokratieberaterin)
(Video: ab 27:25 min)
Frau Dr. Ehs bezieht aus politikwissenschaftlicher Sicht Stellung zum Echten-Demokratie-Volksbegehren.
Aus dem Volksbegehren versammelt viel Unzufriedenheit, aus der dann die Sorge der Demokratie entspringt. Ein großer Teil des Unmuts hat sich in der Corona-Krise angesammelt, auf die das Volksbegehren immer wieder Bezug nimmt. Frau Dr. Ehs versteht zwar den Unmut – der im Volksbegehren geäußert wird – die Wortwahl und das Demokratieverständnis bereite ihr aber Sorgen. Sie meint, das Volksbegehren bringe das Volk gegen die Eliten, gegen die Höchstgerichte oder die EU auf und sieht nicht, dass die Eliten, Höchstgerichte und EU gegen das Volk agieren.
     Für Frau Dr. Ehs stehe das Volksbegehren mit seinen 122 Punkten auf einem „verkürzten Demokratieverständnis“, das einer „Fiktion von Volkswillen anhängt“. In einem Staat mit mehreren Millionen Einwohnern gäbe es laut Frau Dr. Ehs „keinen Volkswillen, der sich unabhängig von einem Organwillen des Parlaments bilden könnte“.
     Sie will Koalitionen nicht als Kartelle verbieten, weil laut Frau Ehs dann keine Diskussion und Kompromisssuche mehr erfolge, wobei genau das Gegenteil aus unserer Sicht zutrifft, denn die Kartelle unterbinden die Diskussion und die Kompromisssuche.
     Artikel 1 der Bundesverfassung mit „… Ihr Recht geht vom Volk aus“ sieht Tamarah Ehs als klare Bestätigung „einer repräsentativen Demokratie“ und nicht der Direkten Demokratie.
(RM: Das ist insoferne interessant, damit man erkennt, wie verkehrt die Frau „Demokratieberaterin“ hier argumentiert.)
     Dr. Ehs fand aber doch noch einen konstruktiven Vorschlag in dem Volksbegehren:
Den Punkt 1.5.7 „digitale Sammlung von Unterstützungserklärungen“ könnte man in einem Superwahljahr gleich aufgreifen. Der Gang auf´s Amt ist immer noch notwendig und gerade in Landgemeinden – wo jeder jeden kennt – gäbe man so ein Vorwahlbekenntnis nicht so gerne ab. 2019 waren sich schon alle Parteien einig, nur geschehen ist bislang nichts. Das passive Wahlrecht werde dadurch unverhältnismäßig eingeschränkt. Neue, kleine Parteien erfahren dadurch eine Sperrklausel, die unbegründet sei. Sie empfiehlt, dass bis zur Nationalratswahl zu ändern.
     Dr. Ehs will, dass Wahlbeisitzer von Parteien weiterhin Wahlkommissionen angehören dürfen,
(RM: … obwohl diese klarerweise parteipolitisch befangen sind.)
Sie sieht keine Notwendigkeit, von unbefangenen Verfassungsrichtern beim Verfassungsgerichtshof. Das wäre für das Kontrollorgan ausreichend.
     Frau Dr. Ehs macht zum Schluß noch ganz andere Vorschläge – z.B. Bürgerkomitees / Bürgerräte -, als es das Volksbegehren vorgeschlagen hat.
 

Die Parteienvertreter:

Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP):
(Video: ab 37:39 min)
Mag. Gerstl möchte sich ausdrücklich bei den „Experten“ bedanken, weil sie genau gezeigt haben, wie verfassungskonform „unsere“ (sic!) Regelungen sind und wie sehr wir in einem Rechtsstaat leben, auf den wir uns auch alle verlassen können. (RM: Das hat Mag. Gerstl wirklich gesagt, ganz ohne Ironie.)
Mag. Gerstl meinte weiters, dass in der kommenden Eintragungswoche von 11. – 18. März 2024 nur Volksbegehren von Mag. Robert Marschall eingebracht werden.
(RM: Naja, in dieser Eintragungswoche für Volksbegehren gibt es tatsächlich 14 Volksbegehren, aber nur 4 davon sind von Mag. Marschall.
Siehe => https://www.bmi.gv.at/411/ )

Gerstl fragt dann Marschall, warum er hier sitze und nicht die 100.000 anderen Menschen, die auch dieses Volksbegehren …
(RM: Nehme gerne eine große Anzahl von Unterstützern ins Parlament mit, am besten gleich im Anschluß einer Demo. Bitte um Ankündigung des Termins zumindest 2 Wochen vorher und nicht erst 3 Tage vorher, wie es hier beim gegenständlichen Verfassungsauschuß der Fall war.)

Ansonsten gäbe es viele Punkte, die durchaus diskussionswert und wichtig sind, meint Gerstl. Gerstl „selbst war (sic!) auch einmal ein starker Vertreter für Direkte Demokratie“. Er wolle in Krisenzeiten aber auch rasch entscheiden - (Hinweis: also über das Volk drüber fahren.)
(RM: Dabei ist es eigentlich dem Volk ziemlich egal, ob es nun rasch oder langsam von der Politik überfahren wird. Das Volk will mit-entscheiden und nicht von ihren Repräsentanten mittels Parlament überfahren werden!!!)
 

Mag. Selma Yildirim (SPÖ):
(Video: ab 40:35 min)
Sie bedankt sich nur bei den „Expertinnen und Experten“.
Wir leiden alle sehr unter Halbwissen, und wenn mit Halbwahrheiten gearbeitet wird oder mit Fake-News oder mit Hasspostings.
Sie hat sich die 28 Seiten des Volksbegehrens nur punktuell angeschaut. Z.B. auf der Seite 22 den Punkt 1.6.8. erwähnen mit der Überschrift: „Wichtig wäre ein Sexismusverbot“. „Wir – (die SPÖ ?) – sind absolut für ein Sexismusverbot.“
Wenn dann aber das Verbot eines Reißverschlußsystems nach Geschlechtern auf Listenerstellungen damit gemeint sei, dann denkt sich Yildirim als Frauenpolitikerin, das kann es wohl nicht sein. „Wir können hier nicht ohne Quoten, ohne das Reißverschlußsystem, das dazu zu bewegen, denn sonst hätten wir ja über 100 Jahre Zeit, mehr Frauen in Entscheidungsgremium zu haben.“ …
     (RM: Frauenquoten sind eben undemokratisch, Frau Yildirim, da bei Frauenquoten nicht das Volk entscheidet, sondern die Partei. Weiters besteht dabei die Frage, ob Frau Yildirim lieber vom Volk gewählt werden möchte oder ihr Mandat nur als Quotenfrau besetzen darf. Außerdem würden bei einer Frauenpartei aufgrund eines Reißverschlußsystems dann 50% Männer kandidieren müssen. Hier geht es um ECHTE-Demokratie und nicht um maximale Frauenpolitik, liebe Frau Yildirim.
    Weiters wäre bei den Frauenquoten (Sexquoten) zu hinterfragen, ob es dann nicht LGBTQ-Quoten für Lesben, Homosexueller, Bisesxuelle, Transgendersexuelle und Queere geben müßte. Sollte es dann nicht auch Quoten für Christen, Moslems, Juden, Buddisten und Leute ohne Religionsbekenntnis geben. Sollte es dann nicht auch Quoten für Arbeiter und Arbeitslose, Angestellte, Beamte, Landwirte, Handwerker, Dienstleister, usw. geben? Soll man Kandidatenplätze nur mehr nach Quoten und nicht mehr nach Qualifikation und Zustimmung durch das Volk vergeben?)
 

Dr. Susanne Fürst (FPÖ):
(Video: ab 43:58 min)
Frau Dr. Fürst bedankt sich bei den Initiatoren des Volksbegehrens, weil „das ja doch immer mit sehr viel Mühe und Engagement verbunden ist. Das wissen wir. Unabhängig vom Inhalt zeigt das viel Interesse an der Politik und Engagement. Daher Danke. Es ist unglaublich fundiert und umfangreich. Vieles am Inhalt und Ideen kann ich nur begrüßen und deckt sich auch mit unseren Forderungen als Partei.“ Die Schere zwischen Regierung und Bevölkerung solle nicht zu sehr aufgehen. Wenn das der Fall ist, führe das eben zu großer Unzufriedenheit und Destabilisierung und auch dass die Bevölkerung das Gefühl bekomme, dass drüber gefahren werde. „Das sei eben ein Problem, wenn die Regierung nur mehr eine Zustimmungsrate von 30% habe.
     „Unser Weg wäre der Ausbau der direktdemokratischen Elemente, die wir ja in der Verfassung haben“, so Fürst. Sie habe „ein Modell einer Volksinitiative zur Gesetzgebung – ausnahmsweise – dazukommend sozusagen zum Nationalrat unter hohen Hürden, dass die Bevölkerung auch Gesetze initiieren kann und auch die Abhaltung einer Volksabstimmung, weil das zu mehr Zufriedenheit“ führe.
     Frau Dr. Fürst kritisierte dann Frau Dr. Ehs, die sehr schnell rechten Gruppen – der ÖVP und der FPÖ - Demokratiefeindlichkeit und ein radikalisiertes Demokratieverständnis vorwerfe und unterstelle. Sogar die Forderungen des Echten-Demokratie-Volksbegehren finde Frau Dr. Ehs „demokratiegefährdend“.
Die FPÖ stellte im Anschluß an das ECHTE-Demokratie-Volksbegehren einen Antrag auf ein Volksinitiativrecht und einen Antrag auf Veto-Volksabstimmungen.
     (RM: BRAVO! Bitte noch um Bekanntgabe, wie hoch „die hohen Hürden“ für das Volk sein sollen.)
 

Mag. Georg Bürstenmayr und Mag. Eva Blimlinger (GRÜNE):
(Video: ab 47:29 min)
Mag. Georg Bürstenmayr erkundigt sich bei der „Demokratie-Expertin“ Frau Dr. Ehs bezüglich der Bürgerräte, wo sie solche Bürgerräte am besten eingesetzt sehe und warum.
     Frau Mag. Eva Blimlinger erkundigt sich, wie man auf kommunaler Ebene mit Direkter Demokratie verstärkt arbeiten könne, im Vergleich zur Landes- oder Bundesebene.
     (RM: Wer setzt die Bürgerräte ein? Welche Maßnahmen wären geeignet, um die „Bürgerräte“ vor Anfütterung und Korruption zu schützen? Sind angefütterte Bürgerräte nicht dann Lobbyisten der Großkonzerne oder Parlamentsparteien? Warum wollen die GRÜNEN offensichtlich Bürgerräte und keine Volksabstimmungen?)
 

Dr. Nikolaus Scherak (NEOS)
(Video: ab 48:59 min)
Schaerak stellt gleich zu Beginn fest, dass wir (NEOS?) „schon einen großen Wert in der repräsentativen Demokratie“ sehen.
(RM: … und leider nicht in der Direkten Demokratie mittels Volksabstimmungen.)

An Herrn Marschall: „Sie haben gesagt, die Briefwahl ist nicht geheim und nicht persönlich. Das stimmt meiner Meinung nach so nicht. Es gibt zugegebener Maßen Probleme. Das ist eine Abwägung, die der Gesetzgeber vorgenommen hat, der gesagt hat: Wir nehmen Probleme in Kauf - die unbestrittener Weise da sind – um eine größere Beteiligung zu schaffen“.
   (RM: Dass es bei einer Briefwahl keine Wahlkommission gibt, die die geheime und persönliche Stimmabgabe garantiert, das verschweigt der NEOS-Abgeordnete Scherak aber. Tatsächlich ermöglicht die Briefwahl sogar die Stimmabgabe in Moscheen oder an Frühstücktischen von Familien. Nicht immer kann sich dabei der eigentlich Stimmberechtigte frei und geheim entscheiden. Als ärgste Erscheinungs-form ermöglicht die Briefwahl eine Weitergabe der Briefwahlunterlagen an Dritte und sogar einen Stimmenkauf!!! Wollen Sie das, Herr Dr. Scherak von den NEOS?)

Scherak sei auch gegen eine Schuldenpolitik.
Er sei auch dafür, dass man die Parteienförderung senke.
Er sei auch für Eilverfahren beim VfGH. Die NEOS haben einen Antrag dafür eingebracht.
Er sei auch dafür, dass man Unterstützungserklärungen online abgeben kann.

Was Scherak nicht teile:
* Wenn eine Partei ein Reißverschlußsystem machen will, dann sollen sie das tun. Das gehe ihm nichts an. Er glaube aber nicht, dass man das verpflichtend haben muss.
(RM: immerhin)
* Wenn Sie Ministern unterstellen aufgrund ihrer Nicht-Zugehörigkeit beim Bundesheer nicht fähig sind, dieses Ministerium (Anm: das Bundesministerium für Landesverteidigung) zu führen, haltet er das für „einigermaßen schwierig“.
(RM: Wobei Frau Verteidigungsministerin Klaudia Tanner aber klar für den Job als Verteidigungsministerin ungeeignet ist, da sie nicht einmal erkennt, dass das Sky-Shield-Raketensystem und die Teilnahme an EU-Miltiärbündnissen nicht mit der immerwährenden Neutralität Österreichs vereinbar ist und sowohl dem Staatsvertrag von Wien, 1955, und dem Neutralitätsgesetz Artikel 1, widerspricht.
Frau Klaudia Tanner hat im Übrigen auch keinen Zivildienst geleistet. Dafür hat sie das ÖVP-Parteibuch…).

Scherak sei weiterhin dafür,
* dass auch minderjährige Kinder mit 16 Jahren bereits wählen können sollen;
* eine Legislaturperiode von nur 2 Jahren wäre „herausfordernd und dann würde sehr viel weniger weiter gehen“
(Anm. RM: Klar, wenn die Legislaturperiode deutlich kürzer ist. Dafür würde man „Koalitionen“ bzw. Kartelle mit einer Zustimmung der Wähler von nur 30% schneller loswerden.)
 

Der Bevollmächtigte Mag. Robert Marschall zum Abschluß:
(Video: ab 1:01:19 min)
Insbesondere war sehr interessant, dass die „Experten“ – insbesondere die männlichen Experten – keinen einzigen Punkt gefunden haben, der von 122 Punkten ihnen umsetzenswert erschienen ist. Das muss man sich ja einmal vorstellen: Die Verfassungsexperten finden beim ECHTE-Demokratie-Volksbegehren keinen einzigen Punkt von 122 Punkten!!! Die Frau Dr. Ehs hat immerhin einen Punkt gefunden, nämlich die digitale Signatur der Unterstützungserklärungen. Das können sie gerne beschließen. Dann hätten sie wenigstens 1 Punkt von den 122 umgesetzt. Das würde ich schon ein bißchen produktiv finden. Noch besser wäre es, sie würden sich die 122 Punkte durchlesen.“
   „Wenn Sie sich den Artikel 1 der Bundesverfassung durchlesen, da steht ja bereits drinnen: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ Da brauchen wir keine Gesamtänderung der Bundesverfassung, wenn das Volk jetzt tatsächlich Volksabstimmungen haben möchte. Bräuchten wir nicht. Aber wenn Sie es unbedingt darauf anlegen, dann machen wir so eine Volksabstimmung! Beschließen Sie eine Volksabstimmung darüber, ob das Volk Volksabstimmungen initiieren kann oder nicht. Beschließen Sie es. Sie werden vom Ergebnis überrascht sein. Das kann ich Ihnen jetzt schon sagen.“ „Bürgerräte sind ja ganz lieb und nett, aber die ersetzen keine Volksabstimmungen!
   „Und weil Sie Vorarlberg angesprochen haben, da hat es eine Volksabstimmung in Ludesch – in der Gemeinde Ludesch – gegeben, … da hat es eine Volksabstimmung gegeben und was hat der Verfassungsgerichtshof gesagt? Nein, die Volksabstimmung ist ungültig. Das kann ja nicht sein, dass das Volk entscheidet. Da erkenne ich dann aber schon ein bißchen Konkurrenz zwischen „Volk“ und „Verfassungsgerichtshof“, wenn der Verfassungsgerichtshof dem Volk – von dem das Recht ja eigentlich ausgehen soll – sagt, das darf ja gar nicht abstimmen. Ja unglaublich. Wo sind wir denn da überhaupt?
     Wir haben uns das zwischendurch eh immer wieder gedacht: Sie haben in Wirklichkeit nicht sehr viel verstanden von den Volksbegehren. Macht nichts. Es ist genug Zeit. Lesen Sie sich es noch einmal durch oder erstmals durch, vielleicht haben Sie dann neue Erkenntnisse. Wir sind auch gerne bereit mit Ihnen zu diskutieren. Bis jetzt habe ich keine einzige Anfrage von irgendeinem Abgeordneten bekommen, der diskutieren möchte. Und hier im Parlament bekommt man 10 Minuten (Erg. Redezeit) für 100.000 Unterstützungserklärungen, ganz genau genommen für 131.000. Offensichtlich ist die Bereitschaft, etwas ändern zu wollen sehr begrenzt.
     Noch einmal der Hinweis: Wenn Sie meinen, es sei eine Gesamtänderung der Bundesverfassung, ok, wir sind sportlich genug, fair genug, dann machen Sie so eine Volksabstimmung, wo das Volk entscheiden kann, ob es Volksabstimmungen einleiten kann oder nicht. Dankeschön.

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Resümee:

Es war klar, dass die Vertreter der repräsentativen Demokratie (= Nationalrats-abgeordnete) wenig bis gar kein Verständnis für Volksabstimmungen haben.
Dass alle Parteien aber nicht einmal ein faires Wahlrecht fordern zeigt, wie tief die Demokratie in Österreich bereits gesunken ist. Österreich sinkt im internationalen Demokratie-Index immer weiter ab und belegt aktuell nur mehr Platz 20 – hinter Chile und vor Mauritius. (siehe www.laenderdaten.de/indizes/demokratieindex.aspx )

Lieber Unterstützer des Volksbegehrens!
Nochmals vielen, vielen Dank für Ihre Unterstützung des Volksbegehrens und dass wir das ECHTE-Demokratie – Volksbegehren ins Parlament bringen konnten.

Mag. Robert Marschall
Bevollmächtigter des ECHTE-Demokratie – Volksbegehrens

Ende.




2. Vergleich der Parteiprogramme der Parlamentsparteien betreffend „vom Volk einleitbare Volksabstimmungen“:

Was die einzelnen Parlamentsparteien unter „Demokratie“ verstehen, bleibt meist im Dunkeln. Vom Volk einleitbare Volksabstimmungen will keine einzige Parlamentspartei, meist nicht einmal Volksabstimmungen, die sie selbst einleiten könnten !!!

Grüne, 8. Juli 2001: nichts dazu
=> https://gruene.at/organisation/partei/programm/
Was früher für eine große Koalition galt, gilt nun offenbar auch für die ÖVP-GRÜNE Koalition: „Die große Koalition hat demgegenüber das Parlament zur bloßen Abstimmungsmaschinerie degradiert und ihren Einfluss über Parteienproporz und extensive Anwendung von Verfassungsmehrheiten abgesichert.“ (S.62)
Die GRÜNEN erklären nur, was nicht Teil einer Volksabstimmung sein soll: „… kann nicht Gegenstand einer Volksabstimmung sein. …“ (S. 63)
„… Die Grünen setzen demgegenüber auf eine verbesserte Behandlung von Volksbegehren im Parlament. … Die lächerlich geringe staatliche Unterstützung für Volksbegehren muss erhöht werden. …“ (S. 63).

FPÖ, 18. Juni 2011: nichts dazu
=> https://www.fpoe.at/fileadmin/user_upload/www.fpoe.at/dokumente/2015/2011_graz_parteiprogramm_web.pdf
Spezialfrage an die FPÖ: Kann Österreich - als Mitglied der EU - ein „freies Volk“ bzw ein „selbstbestimmtes Vaterland“ sein? Oder ist das ein Widerspruch?

NEOS, Juli 2023: nichts dazu
https://www.neos.eu/_Resources/Persistent/4a9ae5bbc55a03146223007a5a4f937502b91865/NEOS_Leitantrag_Taten-fuer-ein-neues-Oesterreich_2023-07.pdf
Das Wort „Volksabstimmung“ kommt im NEOS-Programm kein einziges Mal vor.
„… Direkte Demokratie fördern – mehr Mitbestimmung ab der Gemeindeebene ermöglichen. …" (S.6) Anm.: Mitbestimmung der NEOS ab der Gemeindeebene???
„… Liberale Demokratie und die Bürger:innen schützen – Verfassungsschutz und Polizei personell und fachlich stärken. …“ (S. 33). Anm: Was eine „liberale Demokratie“ sein soll, dass erklären die NEOS nicht.

ÖVP, 2. Mai 2015: nichts dazu
=> https://www.dievolkspartei.at/Files/Grundsatzprogramm_dieVolkspartei.pdf
Die ÖVP bekennt sich nur zu einer „parlamentarischen Demokratie“.
Direkte Demokratie – was immer das heißen mag – soll es nur auf lokaler Ebene geben. (S. 17)

SPÖ, Wels 2018: nichts dazu
=> https://www.spoe.at/wp-content/uploads/sites/739/2018/12/Parteiprogramm2018.pdf
(Bei der SPÖ kommt das Wort „Volksabstimmung“ nicht ein einziges Mal vor. Die SPÖ will mit einer „sozialen Demokratie“ alle Lebensbereiche „durchfluten“, aber ohne Volksabstimmungen. (S.14). Die SPÖ will „die Selbstbestimmung aller Menschen“, aber ohne Volksabstimmungen. (S.15).  Die Demokratie „beruht auf der freien Mitbestimmung aller“, wobei nicht erwähnt wird, wie diese „freie Mitbestimmung aller“ umgesetzt werden soll. (S. 16)


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